Im deutschen Rechtssystem gibt es ein tief verankertes und allgegenwärtiges Prinzip, das weit über den reinen Wortlaut von Gesetzen hinausgeht: der Grundsatz von Treu und Glauben. Dieses Prinzip ist eine Art ethischer Kompass für das gesamte Zivilrecht. Es verlangt von allen Parteien in einem Rechtsverhältnis, dass sie sich bei der Ausübung ihrer Rechte und der Erfüllung ihrer Pflichten redlich, fair und anständig verhalten. Es ist eine Generalklausel, die dazu dient, grob unbillige oder ungerechte Ergebnisse zu verhindern, die sich aus einer rein formalen Anwendung des Gesetzes ergeben könnten.
Der Grundsatz von Treu und Glauben ist eine Generalklausel, was bedeutet, dass er nicht auf spezifische Fälle beschränkt ist, sondern in allen Bereichen des Zivilrechts zur Anwendung kommt, vom Vertragsrecht bis zum Arbeitsrecht. Er dient als Korrektiv und verlangt, dass man nicht nur den Buchstaben, sondern auch den Geist eines Vertrages oder eines Gesetzes berücksichtigt. Aus diesem übergeordneten Prinzip haben die Gerichte im Laufe der Zeit eine Vielzahl von konkreten Fallgruppen und Pflichten entwickelt.